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VG Magdeburg, 19.01.2011 - 1 B 466/10 |
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§ 11 Abs 8 FeV, § 2a Abs 2 S 1 Nr 3 StVG, § 2a Abs 5 S 4 StVG, § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe - Festsetzung einer Verwaltungsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Thüringen, 18.11.2003 - 3 EO 381/02
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Kosten; aufschiebende …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.01.2011 - 1 B 466/10
Die sofortige Vollziehbarkeit des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO erfasst mithin nicht nur selbständige, sondern auch mit der Sachentscheidung verbundene unselbständige Kostenanforderungen - wie hier - unabhängig davon, ob einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. ThürOVG, B. v. 18.11.2003 - 3 EO 381/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 26 - 36;… OVG NRW, B. v. 15.05.2003 - 9 B 1517/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 14 - 38 je m. w. N.).Ergeben sich auch aus den Gesetzesmaterialien zur Verwaltungsgerichtsordnung (BT-Drucksache 3/55 S. 40; BT-Drucksache 3/1094 S. 9) keine Anhaltspunkte für eine den Wortlaut einschränkende Auslegung des Begriffs Kosten, sprechen Sinn und Zweck, wie er schon durch den Wortlaut vorgegeben wird, ebenfalls gegen die Auffassung, die § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO auch auf mit einer Sachentscheidung ergehende unselbständige Kostenentscheidung jedenfalls so lange nicht angewendet wissen will, als das gegen die Sachentscheidung (bei Anfechtungssituationen) bzw. gegen die Kostengrundentscheidung (bei Verpflichtungsfällen) eingelegte Rechtsmittel aufschiebende Wirkung (vgl. ThürOVG, B. v. 18.11.2003 - a. a. O, Rdnr. 29 f. m. w. N.).
Denn bei durchgreifenden Zweifeln nicht nur an der Kostenanforderung an sich, sondern auch an der Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung bzw. der Kostengrundentscheidung können im Eilverfahren gegen die Anforderung von Kosten ernstliche Zweifel im Sinne des § 80 Abs. 5, Abs. 4 S. 3 VwGO gegeben sein, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Kostenanforderung geboten erscheinen lassen können (vgl. ThürOVG, B. v. 18.11.2003 - a. a. O, Rdnr. 35).
- VG München, 16.01.2006 - M 6a S 05.5871
Auszug aus VG Magdeburg, 19.01.2011 - 1 B 466/10
§ 2a Abs. 2 StVG ist gemäß § 2a Abs. 5 Satz 4 StVG auf eine mit der Erteilung der Fahrerlaubnis noch vorangegangener Entziehung gemäß Abs. 1 Satz 7 StVG beginnende neue Probezeit (mit der Restdauer der vorherigen Probezeit) nicht anwendbar (vgl. VG München, B. v. 16.01.2006 - M 6a S 05.5871 -, zitiert nach juris, Rdnr. 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 9 B 1517/02
Aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage ; Anforderung von öffentlichen Abgaben …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.01.2011 - 1 B 466/10
Die sofortige Vollziehbarkeit des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO erfasst mithin nicht nur selbständige, sondern auch mit der Sachentscheidung verbundene unselbständige Kostenanforderungen - wie hier - unabhängig davon, ob einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt (…vgl. ThürOVG, B. v. 18.11.2003 - 3 EO 381/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 26 - 36; OVG NRW, B. v. 15.05.2003 - 9 B 1517/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 14 - 38 je m. w. N.). - VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017
Fahrerlaubnis auf Probe; Forderung nach Beibringung eines Gutachtens
Auszug aus VG Magdeburg, 19.01.2011 - 1 B 466/10
Dass vorliegend aufgrund einer besonderen Situation im Einzelfall von der Gutachtensanforderung ausnahmsweise abgesehen werden kann (vgl. hierzu: BayVGH, B. 23.10.2008 - 11 CS 08.2017 -, zitiert nach juris, Rdnr. 13 f.) ist nicht ersichtlich.